8.1 Grundsätze der Planung von waldbaulichen Eingriffen

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Die Waldpflege besteht aus einer Gesamtheit von einzelnen, sich ergänzenden Massnahmen, welche aufeinander abgestimmt sein müssen. Die Garantie des Erfolges der Waldpflege beruht in der guten Organisation sowohl der einzelnen Pflegeeingriffe wie auch ihres Ablaufes als Ganzes. Dies ist heute umsomehr von Bedeutung, wenn man kossteneffiziente Eingriffe verfolgt auf der Basis der biologischen Rationalisierung. In der Tat ist die leitende Devise für effiziente Pflegeeingriffe: Nur das notwendigste zum richtigen Zeitpunkt realisieren.

Die Notwendigkeit einer guten Organisation wird durch zahlreiche Randbedingungen unterstrichen: Man hat im Waldbau sehr lange Produktionszeiträume, welche eine Koordination der verschiedenen einzelnen Eingriffe und Massnahmen verlangen, zum angestrebten Ziel führen. Die verschiedenen Pflegeeinheiten sind jeweils räumlich aufgeteilt und voneinander abgegrenzt. Die Organisation sowie die praktische Ausführung der einzelnen Eingriffe erfolgen auf verschiedenen Ebenen. Die Eingriffe müssen gegebenenfalls zu verschiedenen Jahreszeiten ausgeführt werden. Die Periodizität der Eingriffe kann je nach Zustand der zu pflegenden Bestockung sehr verschieden sein.

Der Erfolg der Waldpflege beruht aber, wohlverstanden, in erster Linie auf den beruflichen Kompetenzen derjenigen Mitarbeiter, die mit der Organisation und der Ausführung der Pflegemassnahmen beauftragt sind. Das hat zur Folge, dass nicht nur eine gute Organisation der Arbeit notwendig ist, sondern dass sich auch eine klare und unmissverständliche Formulierung der Anweisungen zur Arbeitsausführung, eine klare Zuteilung der Ausführungskompetenzen, sowie eine Kontrolle der Arbeitsausführung (Vollzugsskontrolle) wie sinnvollerweise auch eine Erfolgskontrolle als notwendig erweisen.

Ermittlung der Flächengrösse:

aufgrund entweder :

  • der reellen Flächengrössen der verschiedenen Entwicklungsstufen (erfasst z.B. durch Planimetrierung aus der Bestandeskarte). Leider werden diese Grössen nur selten auf den aktuellen Stand gebracht

oder:

  • einer theoretisch abgeleiteten Verteilung der Entwicklungsstufen gemäss den Nachhaltigkeitsbedingungen, ähnlich wie in Abb. 7.1.

Die für die Pflegeplanung elementaren operationellen Einheiten (die sog. Pflegeeinheiten) sind die Bestände (bzw. Bestockungseinheiten). Die Bestandeskarte wird somit zur unerlässlichen Grundlage für die Planung der Pflegeeingriffe. Für jede Pflegeeinheit müssen genaue Weisungen bestehen, welche mindestens das Pflegeziel und die der besonderen zu treffenden Massnahmen enthalten. Solche Arbeitsweisungen sollen vorzugsweise schriftlich vorliegen. In Wirklichkeit sind im Normalfall die gut ausgebildeten Pflegezuständigen in der Lage, selbst und ohne grosse Anweisungen eine Pflege durchzuführen ohne vorgängige technischen Anweisungen. Es bedarf aber einer ständige Überwachung der Arbeiterqualifikationen, am besten in Form regelmässiger Schulung im Betrieb. Bei schwierigen Eingriffen oder in besonderen Situationen wird die Lage explizit an Ort besprochen bzw. angezeichnet.

Das Hauptproblem der guten Arbeitsorganisation liegt in der guten zeitlichen Abstimmung von Eingriffen mit unterschiedlicher Wiederkehr, saisonaler Fälligkeit und örtlichen Verteilung. Es ist angebracht, zwischen einer operationellen Ebene (oder Art der Pflege) und einer organisatorischen Ebene zu unterscheiden, welche Prioritäten und saisonale Fälligkeit bestimmt. Grundlage für die organisatorische Ausführung ist die Eingriffskarte, die Pflegeeinheiten mit Eingriffsarten kombiniert. Aus Gründen der unterschiedlichen Periodizität der Pflegeeingriffe sowie insbesondere der Notwendigkeit, diese Planungsgrundlage stets auf dem aktuellsten Stand zu halten, kann es sich als nützlich erweisen, die Eingriffskarte in zwei verschiedene Karten zu unterteilen : einerseits die Karte der Pflegeeingriffe in den Jungbestockungen (von den Jungwüchsen bis in die schwachen Stangenhölzer) und anderseits der Karte mit den Eingriffen in den erwachsenen Beständen. Im ersten Fall werden die Eingriffe im Rahmen eines Jahres-Arbeitsprogrammes, im allgemeinen unter der direkten Kompetenz des Pflegezu¬ständigen ausgeführt. Dies verlangt eine laufende (mindestens jährliche) Nachführung der Planungsgrundlagen (Eingriffskarte, Kartei bzw. Datei mit den Eingriffseinheiten). Die anderen Pflegeeingriffe ergeben sich aus der mittelfristigen Planung; sie werden nach vorgängigen Anzeichnungen vorbereitet.