4.1.3 Adaptabilität

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Der Grundsatz der Unvereinbarkeit von Zielen wird zugunsten einer anderen Vorstellung aufgegeben, bei der man davon ausgeht, dass die Rangordnung der Funktionen und sogar die Ziele selbst laufenden Veränderungen unterliegen. Zukünftig wird die Waldbewirtschaftung so verstanden werden, dass die Anpassungsfähigkeit und nicht mehr die Reihenfolge der Funktionen das wichtigste Kriterium für ihre Beurteilung ist. Man wird also grundsätzlich nur noch solche waldbauliche Systeme anstreben, die in der Lage sind, auf neue Ziele ausgerichtet zu werden. Die Festlegung von Zielen spielt dann nur noch im Zusammenhang mit dem allgemeinen Vorgehen eine Rolle, und auch dieses sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden können. Der Mischung von geeigneten Baumarten kommt bei diesem Konzept eine herausragende Bedeutung zu: Sie erhöht die Anpassungsfähigkeit, trägt zur Risikoverteilung bei und begünstigt die biologische Vielfalt.

Bestimmte Eigenschaften werden in der waldbaulichen Zielhierarchie höher eingestuft als andere. Die Anpassungsfähigkeit, d.h. die Fähigkeit von Systemen, sich weiterzuentwickeln und sich somit veränderten oder gänzlich neuen Zielen anzupassen, gehört sicherlich zu den höher einzustufenden. Die Fähigkeit zur Anpassung ist bei einem waldbaulichen System von hoher Bedeutung. Sie ist sogar höher einzuschätzen als der ökologische oder ästhetische Wert, den ein System annehmen kann.