3.2.1 Für flächig verjüngte Bestockungen

Aus Wiki Waldmanagement
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Bestockungseinheiten als Planungseinheiten

Die Gesamtheit der operationell eigenständigen Behandlungseinheiten werden als Bestockungseinheit bezeichnet (vgl. Kap. 3.1). Diese stellen per Definition die elementaren Einheiten der waldbaulichen Entscheidungen dar. Somit untersteht jede Bestockungseinheit einem spezifischen waldbaulichen Eingriff. Die Ausscheidung dieser Bestockungseinheiten ist also der erste Schritt für die waldbauliche Planung.

Bei der Ausscheidung dieser Bestockungseinheiten sind normalerweise die Bestandesformen (siehe Abschnitt 3.1.1) und, im Falle von Bestockungen mit horizontalem Schluss die Entwicklungsstufe zu berücksichtigen. Weitere Kriterien sind die Baumartenzusammensetzung (Textur), die Bestockungsdichte (Schlussgrad, Deckungsgrad) und allenfalls der Gesundheitszustand.

Der Auflösungsgrad bei der Ausscheidung der Bestockungseinheiten einer Bestandeskarte hängt vom Detaillierungsgrad waldbaulicher Tätigkeit ab. Andersherum gilt es, die Übersicht nicht zu verlieren. Üblicherweise ist der Detailierungsgrad der Ausscheidungen umso höher, je jünger die entsprechenden Bestockungen sind und je intensiver und feiner die waldbauliche Tätigkeit ist.

Die Abgrenzung der Bestockungseinheiten beruht sowohl auf typologischen, wie auch auf waldbaulichen Kriterien. Die Bestandeskarte wird üblicherweise im Massstab 1: 5000 erstellt.


Die Kurzformel der Bestandesbeschreibungen

Die Formalisierung der Bestandesbeschreibung in überschaubarer Kurzformel bezweckt die Konzentration der Informationen für die Charakterisierung der Bestände auf eine möglichst knappe und übersichtliche Art zusammenzufassen; so dass sie auf einen Blick verständlich ist und das Wesentliche des Bestandesbildes wiedergeben kann.



Unter Verwendung von Abkürzungen, gebräuchlichen Zeichen, Indizes und Exponenten beinhaltet die Formel die hauptsächlichen Merkmale der Bestockung. Sie strukturiert sich im wesentlichen nach der Schlussart. Im Fall von Beständen mit horizontalem Schluss weist sie gleichviele Zeilen auf, wie der Bestand Schichten enthält. Im Fall von ungleichförmigen Beständen stehen die drei Zeilen für die drei Höhenklassen. Die Trennungslinien, welche die einzelnen Zeilen unterstreichen, geben Auskunft über die Schlussart und den Schlussgrad der einzelnen Bestandesschichten bzw. Höhenklassen.

(1) Am Kopf der Gesamtbeschreibung befindet sich die Angabe der Bestandesform. Im Fall von Hochwald mit horizontalem Schluss wird an dieser Stelle die Entwicklungstufe angegeben, welche folgendermassen abgekürzt wird:

J, K, D, S1, S2, B1, B2 oder B3 für gleichförmige Hochwälder;

P, M, (M), N, (N) für die anderen Bestandesformen.

(2) Strukturangaben: Durchgezogene Linien (——) stehen für homogene Schichten in gleichförmigen Beständen. Gestrichelte Linien (- - -) stehen für die Ungleichförmigkeit der jeweiligen Höhenklassen (in stufigen Beständen) bzw. für eine Ungleichförmigkeit von einzelnen Schichten in ansonsten gleichförmigen Bestockungen. Unterbrochene (durchgezogene oder gestrichelte) Linien (—— —— oder - - - - - -) weisen auf einen lückigen Schlussgrad und grössere Unterbrechungen der jeweiligen fraglichen Schicht oder Höhenklasse hin.

(3) Die Mischungen: Die Mischungsart wird unter Verwendung der gebräuchlichen Baumarten-Abkürzungen (siehe Tab. 3.13) beschrieben. Auch der Mischungsgrad wird für jede Schicht bzw. Höhenklasse separat durch Prozentzahlen angegeben. Diese Prozentzahlen geben die Anteile die einzelnen Baumarten (Mischungsgrade) an. Baumarten, die aus der Sicht des Mischungsgrades von untergeordneter Bedeutung sind, werden in Klammern zusammengefasst. Die Mischungsform wird durch tiefgestellte Indizes (e, t, g oder h) angegeben.

(4) Zuvorderst steht der Deckungsgrad des Gesamtbestandes. Am Beginn der einzelnen Zeilen wird der Deckungsgrad der einzelnen Schichten bzw. Höhenklassen angegeben. (5) Im Falle von alten Beständen, die schon für eine Verjüngung in Frage kommen würden, gibt man die waldbauliche Brauchbarkeit (den waldbaulichen Wert) einer eventuell bereits vorhandenen Verjüngung an. B = „brauchbar“, d.h. geeignet, um als Verjüngung (mit)verwendet werden zu können. NB = „nicht brauchbar“.

(6) Das Alter und die Höhe werden üblicherweise nur für die obersten bzw. die wichtigsten Schichten oder Stufen angegeben. Die Höhe wird hier als Oberhöhe des Bestandes definiert. Im Falle von Beständen mit horizontalem Schluss und mit mehreren Schichten kann man auch deren Alter und Höhe angeben.

(7) Die Qualität wird baumartenspezifisch und nur falls notwendig, d.h. bei merklicher Abweichung der Normalqualität angegeben. Dies geschieht durch hochgestellte Exponenten, deren Buchstaben den gebräuchlichen Abkürzungen der Schweizerischen Holzhandelsgebräuche 2000 (für Rundholz) entsprechen.

A wird für überdurchnittliche, ausgezeichnete Qualität verwendet,

B für gute bis mittlere Qualität,

C für mittlere bis unterdurchschnittliche Qualität und

D für sägefähiges Holz, welches nicht in die oberen Klassen fällt.

Die Kurzformel wird von ergänzenden Bemerkungen begleitet, falls wichtige Merkmale nicht berücksichtigt wurden. An dieser Stelle ist z.B. die Vitalität einer Bestockung zu erwähnen. Falls notwendig, kann diese Kurzformel wesentlich vereinfacht werden; das ist insbesondere der Fall bei jungen Beständen.


Sehen Auch

Referenzen

<references/>